Rechtsanwalt für Bad Kissingen und Umland

Rechtsanwalt Holger Schmitz

Unsere vorwiegend zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei in 97769 Bad Brückenau wurde im Dezember 1997 durch Rechtsanwalt Holger Schmitz gegründet. Im September 2001 erfolgte dann die Gründung der Sozietät Schmitz & Partner Rechtsanwalt und Steuerberater für Bad Kissingen und Umland.

Die Geschäftsräume befinden sich im Hause der Steuerberatungsgesellschaft Rausch, Zeiger & Partner, mit der seit Aufnahme des Kanzleibetriebs stets eine enge Kooperation stattgefunden hat und seit 2007 verfügt unsere Kanzlei auch über eine Zweigniederlassung in 97775 Burgsinn.
Wir sind vorwiegend in folgenden Rechtsgebieten tätig:

Allgemeines Zivilrecht, insbesondere Kauf-, Miet-, Werkvertragsrecht

Arbeitsrecht

Privates Baurecht

Familienrecht

Verkehrszivil- und -ordnungswidrigkeitsverfahren

Daneben beraten wir zahlreiche gewerbliche Mandanten in Bad Kissingen und Umland in allen rechtlichen Problemen des täglichen Geschäftsbetriebs, und unterstützen diese beim Forderungseinzug.

In allen Rechtsgebieten profitieren unsere Mandanten davon, dass die zivilrechtlichen Konstellationen stets auf steuerliche Auswirkungen von unseren Steuerberatern geprüft werden. Dies gilt besonders für die Rechtsgebiete Arbeits-, Erb- und Familienrecht sowie bei der Vertragsgestaltung. Darüber hinaus bestehen Synergieeffekte durch die kooperative Anbindung der Steuerberatungsgesellschaft Rausch, Zeiger & Partner.


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Fachanwalt für Arbeitsrecht für Bad Kissingen und Umland

Im deutschen Rechtssystem wird zwischen drei großen Rechtsbereichen unterschieden: Dem öffentlichen Recht, dem Strafrecht und dem Zivilrecht. Das Zivilrecht als Hauptarbeitsgebiet unserer Kanzlei umfasst alle Rechtsbeziehungen von natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts - im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Privatrecht, Bürgerliches Recht und Zivilrecht häufig synonym verwendet.

Der Hauptunterschied zum Öffentlichen Recht und zum Strafrecht ist die Gleichrangigkeit zwischen den Privaten, während in den anderen Rechtsbereichen der Staat als Hoheitsträger auftritt; vereinfacht gesagt, bedeutet Privatrecht die Anwendung gleicher Rechtsmaßstäbe auf ungleiche Individuen.

Innerhalb des Zivilrechts wird wiederum zwischen dem allgemeinen Privatrecht oder Bürgerlichen Recht und dem sogenannten Sonderprivatrecht unterscheiden:

• Das Bürgerliche Recht basiert in erster Linie auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch und umfasst das Personenrecht, das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht.

Als Sonderprivatrecht bezeichnet man jene Privatrechtsgebiete mit einer eingeschränkten Anwendbarkeit:

• Hierzu zählen das u. a. das Handelsrecht, das Baurecht, das Wettbewerbsrecht und das Arbeitsrecht.

Im Arbeitsrecht sind in zahlreichen Schutzvorschriften die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitnehmerorganisationen und Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden geregelt. Als Teil des Privatrechts hat sich das Arbeitsrecht im Laufe der Zeit zu einem eigenständigen Sonderrechtsgebiet entwickelt. Allerdings existiert in Deutschland keine einheitliche Gesetzgebung, sondern die Regelungen des Arbeitsrechts sind unsystematisch auf zahlreiche Gesetze verteilt und noch dazu sind die Normen häufig so abstrakt gefasst, dass den Entscheidungen der Arbeitsgerichte eine noch wichtigere Bedeutung zukommt als in anderen Rechtsgebieten.

Generell wird im Arbeitsrecht zwischen dem Individual- und Kollektivarbeitsrecht unterschieden:

• Das Individualarbeitsrecht umfasst Sachverhalte wie etwa Rechtsbeziehungen in regulärer Beschäftigung, der  Ausbildung, Teilzeit- und Heimarbeit, aber auch Bewerbungsgespräch, Fahrtkosten, Wettbewerbsverbot, Kündigung und zahlreiche weitere Sachgebiete; in der heutigen Arbeitswelt spielen Konflikte wie Mobbing oder Bossing zunehmend eine wichtige Rolle.

Im Gegensatz zum Individualarbeitsrecht befasst sich das Kollektivarbeitsrecht mit den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und ihren Verbänden mit den entsprechenden Gruppierungen und Vertretern von Arbeitnehmern. Darunter sind in der Hauptsache Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und das Streikrecht zu verstehen.

Die Basis des Arbeitsrechts ist immer das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, der Arbeitsvertrag, mit den Normen der verschiedenen Gesetze. Daneben sind aber auch Bestimmungen des Europarechts und EU-Richtlinien, die Bestimmungen des Tarifrechts je nach Unternehmensform und Branche, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und betriebliche Übungen zu beachten.

Wegen der besonderen Bedeutung des Arbeitsrechts ist für Rechtsstreitigkeiten ein eigener Gerichtszweig zuständig, die Arbeitsgerichtsbarkeit mit ihren Instanzen zuständig; gesetzliche Regelungen für Verfahren vor den Arbeitsgerichten sind die Zivilprozessordnung, das Gerichtskostengesetz und das Arbeitsgerichtsgesetz.

Vom Fachanwalt für Arbeitsrecht für Bad Kissingen und Umland hingegen verlangt dieses besondere Sachrechtsgebiet mit seinen ständigen Veränderungen und neuen Aufgabenfeldern eine ständige Fort- und Weiterbildung, die Kenntnis der unterschiedlichen Rechtsquellen und -normen, den Prozessordnungen und EU-Normen und deren jährlichen Nachweis. Darüberhinaus muss er zuvor mindestens 3 Jahre als zugelassener Rechtsberater tätig gewesen sein. Dem Klienten bietet dies die Gewähr auf eine rechtskundige und umfassende Beratung und Hilfe.


Schmitz & Partner - Rechtsanwälte und Steuerberater für Bad Kissingen und Umland

Die Zusammenarbeit der Kanzlei Schmitz & Partner mit dem Steuerberatungsgesellschaft Rausch, Zeiger & Partner bietet neben der juristischen Wahrnehmung der Mandanteninteressen auch die Möglichkeit einer Bearbeitung auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Unsere Kanzlei für Bad Kissingen und Umland verfügt über modernste Kommunikationsmittel und nimmt am elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Verwaltungen teil.

Wir stehen Ihnen zu unseren Bürozeiten durchgehend und nach Vereinbarung auch nach Büroschluss und an Wochenenden zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.

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