1. Vertragsgestaltung und Vertragstypen

  • Erstellung und Prüfung von Werkverträgen:
    • Gestaltung von Werkverträgen, Dienstverträgen und Bauverträgen.
    • Klärung spezifischer Leistungsbeschreibungen, Vergütungsklauseln und Haftungsregelungen.
  • Vertragsarten im Werkvertragsrecht:
    • Beratung zu Pauschalpreisverträgen, Einheitspreisverträgen, Stundenlohnverträgen und Kostenvoranschlägen.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
    • Prüfung von AGB-Klauseln in Werkverträgen auf Wirksamkeit und Unzulässigkeit.
  • Besondere Vertragsformen:
    • Schlüsselfertigbauverträge, VOB-Verträge (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) und Generalunternehmerverträge.

2. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

  • Pflichten des Werkunternehmers:
    • Herstellung des Werkes nach den vertraglich vereinbarten Vorgaben, fachgerechte Ausführung und Verwendung geeigneter Materialien.
    • Nebenpflichten, wie Dokumentation, Informationspflichten und Schutzpflichten.
  • Pflichten des Bestellers:
    • Abnahme des Werkes, sofern es vertragsgemäß ist, und Zahlung der vereinbarten Vergütung.
    • Mitwirkungspflichten, wie Bereitstellung notwendiger Informationen oder Zugang zur Baustelle.

3. Werkmängel und Mängelansprüche

  • Begriff des Werkmangels:
    • Definition und Abgrenzung eines Werkmangels von unerheblichen Abweichungen und Nutzungseinschränkungen.
  • Mängelrechte des Bestellers:
    • Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neuherstellung des Werkes).
    • Selbstvornahme und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen durch den Besteller.
    • Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag bei erheblichen Mängeln.
  • Schadensersatz:
    • Schadensersatz statt der Leistung oder neben der Leistung, z.B. bei Verzug, Schlechtleistung oder Vertragsverletzungen.
    • Folgeschäden aus Mängeln und deren Ersatzfähigkeit.

4. Abnahme des Werkes

  • Form und Bedeutung der Abnahme:
    • Förmliche und konkludente Abnahme, Teilabnahme und fiktive Abnahme bei Nichtanzeige von Mängeln.
  • Wirkungen der Abnahme:
    • Beginn der Verjährungsfrist für Mängelansprüche und Gefahrübergang.
    • Erlöschen von Vorbehaltsrechten, sofern keine Mängel gerügt wurden.
  • Abnahmeverweigerung:
    • Rechtsfolgen der berechtigten und unberechtigten Verweigerung der Abnahme.

5. Vergütung und Zahlungsansprüche

  • Vergütungsanspruch des Werkunternehmers:
    • Fälligkeit der Vergütung nach Abnahme oder vereinbarten Zahlungsplänen.
    • Abschlagszahlungen während der Bauausführung.
  • Einwendungen gegen die Vergütung:
    • Einrede des nicht erfüllten Vertrages, Zahlung unter Vorbehalt und Minderung der Vergütung bei Mängeln.
  • Nachtragsforderungen:
    • Ansprüche auf zusätzliche Vergütung bei Änderungen des Leistungsumfangs oder unvorhergesehenen Schwierigkeiten.
  • Werklohnklagen:
    • Durchsetzung von Werklohnforderungen im Klageverfahren und Sicherungsmaßnahmen (z.B. Bauhandwerkersicherungshypothek).

6. Gewährleistungsrechte und Verjährung

  • Gewährleistungsfristen:
    • Reguläre Verjährungsfrist von zwei Jahren bei beweglichen Sachen und fünf Jahren bei Bauwerken.
    • Verkürzung oder Verlängerung der Verjährungsfristen durch vertragliche Vereinbarung.
  • Verjährungshemmung:
    • Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen, Mängelrüge oder Anerkenntnis.
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen:
    • Beratung und gerichtliche Vertretung bei der Geltendmachung von Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz.

7. Werkverträge im Baurecht (Bauvertragsrecht)

  • Bauverträge nach BGB und VOB/B:
    • Unterschiede zwischen BGB-Werkvertragsrecht und VOB/B-Regelungen, insbesondere bei Abnahme, Vergütung und Gewährleistung.
  • Bauablaufstörungen und Bauzeitverlängerungen:
    • Ansprüche bei Bauverzögerungen, Störungen des Bauablaufs und Erschwerung der Bauausführung.
    • Ansprüche auf Entschädigung bei Bauzeitverlängerung oder Störungen durch den Besteller.
  • Nachtragsmanagement:
    • Durchsetzung von Nachträgen wegen Änderungen der Bauleistung, Baugrundrisiken oder behördlicher Anordnungen.
  • Sicherheitsleistungen und Bauhandwerkersicherung:
    • Bürgschaften, Bauhandwerkersicherungsansprüche und Sicherstellung der Werklohnansprüche.

8. Kündigung des Werkvertrags

  • Ordentliche Kündigung durch den Besteller:
    • Kündigungsmöglichkeiten vor Fertigstellung des Werkes und Vergütungsansprüche des Werkunternehmers.
  • Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund:
    • Kündigung durch den Besteller oder den Werkunternehmer bei Vertragsverletzungen oder Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertrages.
  • Rechtsfolgen der Kündigung:
    • Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und Schadensersatz.