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Holger Schmitz
Die Kanzlei
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1. Vertragsgestaltung und Vertragstypen
Erstellung und Prüfung von Werkverträgen:
Gestaltung von Werkverträgen, Dienstverträgen und Bauverträgen.
Klärung spezifischer Leistungsbeschreibungen, Vergütungsklauseln und Haftungsregelungen.
Vertragsarten im Werkvertragsrecht:
Beratung zu Pauschalpreisverträgen, Einheitspreisverträgen, Stundenlohnverträgen und Kostenvoranschlägen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Prüfung von AGB-Klauseln in Werkverträgen auf Wirksamkeit und Unzulässigkeit.
Besondere Vertragsformen:
Schlüsselfertigbauverträge, VOB-Verträge (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) und Generalunternehmerverträge.
2. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Pflichten des Werkunternehmers:
Herstellung des Werkes nach den vertraglich vereinbarten Vorgaben, fachgerechte Ausführung und Verwendung geeigneter Materialien.
Nebenpflichten, wie Dokumentation, Informationspflichten und Schutzpflichten.
Pflichten des Bestellers:
Abnahme des Werkes, sofern es vertragsgemäß ist, und Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Mitwirkungspflichten, wie Bereitstellung notwendiger Informationen oder Zugang zur Baustelle.
3. Werkmängel und Mängelansprüche
Begriff des Werkmangels:
Definition und Abgrenzung eines Werkmangels von unerheblichen Abweichungen und Nutzungseinschränkungen.
Mängelrechte des Bestellers:
Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neuherstellung des Werkes).
Selbstvornahme und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen durch den Besteller.
Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag bei erheblichen Mängeln.
Schadensersatz:
Schadensersatz statt der Leistung oder neben der Leistung, z.B. bei Verzug, Schlechtleistung oder Vertragsverletzungen.
Folgeschäden aus Mängeln und deren Ersatzfähigkeit.
4. Abnahme des Werkes
Form und Bedeutung der Abnahme:
Förmliche und konkludente Abnahme, Teilabnahme und fiktive Abnahme bei Nichtanzeige von Mängeln.
Wirkungen der Abnahme:
Beginn der Verjährungsfrist für Mängelansprüche und Gefahrübergang.
Erlöschen von Vorbehaltsrechten, sofern keine Mängel gerügt wurden.
Abnahmeverweigerung:
Rechtsfolgen der berechtigten und unberechtigten Verweigerung der Abnahme.
5. Vergütung und Zahlungsansprüche
Vergütungsanspruch des Werkunternehmers:
Fälligkeit der Vergütung nach Abnahme oder vereinbarten Zahlungsplänen.
Abschlagszahlungen während der Bauausführung.
Einwendungen gegen die Vergütung:
Einrede des nicht erfüllten Vertrages, Zahlung unter Vorbehalt und Minderung der Vergütung bei Mängeln.
Nachtragsforderungen:
Ansprüche auf zusätzliche Vergütung bei Änderungen des Leistungsumfangs oder unvorhergesehenen Schwierigkeiten.
Werklohnklagen:
Durchsetzung von Werklohnforderungen im Klageverfahren und Sicherungsmaßnahmen (z.B. Bauhandwerkersicherungshypothek).
6. Gewährleistungsrechte und Verjährung
Gewährleistungsfristen:
Reguläre Verjährungsfrist von zwei Jahren bei beweglichen Sachen und fünf Jahren bei Bauwerken.
Verkürzung oder Verlängerung der Verjährungsfristen durch vertragliche Vereinbarung.
Verjährungshemmung:
Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen, Mängelrüge oder Anerkenntnis.
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen:
Beratung und gerichtliche Vertretung bei der Geltendmachung von Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz.
7. Werkverträge im Baurecht (Bauvertragsrecht)
Bauverträge nach BGB und VOB/B:
Unterschiede zwischen BGB-Werkvertragsrecht und VOB/B-Regelungen, insbesondere bei Abnahme, Vergütung und Gewährleistung.
Bauablaufstörungen und Bauzeitverlängerungen:
Ansprüche bei Bauverzögerungen, Störungen des Bauablaufs und Erschwerung der Bauausführung.
Ansprüche auf Entschädigung bei Bauzeitverlängerung oder Störungen durch den Besteller.
Nachtragsmanagement:
Durchsetzung von Nachträgen wegen Änderungen der Bauleistung, Baugrundrisiken oder behördlicher Anordnungen.
Sicherheitsleistungen und Bauhandwerkersicherung:
Bürgschaften, Bauhandwerkersicherungsansprüche und Sicherstellung der Werklohnansprüche.
8. Kündigung des Werkvertrags
Ordentliche Kündigung durch den Besteller:
Kündigungsmöglichkeiten vor Fertigstellung des Werkes und Vergütungsansprüche des Werkunternehmers.
Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund:
Kündigung durch den Besteller oder den Werkunternehmer bei Vertragsverletzungen oder Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertrages.
Rechtsfolgen der Kündigung:
Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und Schadensersatz.
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