Die Kanzlei

Wir sind vorwiegend in folgenden Rechtsgebieten tätig:

  • Allgemeines Zivilrecht, insbesondere Kauf-, Miet-, Werkvertragsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Privates Baurecht
  • Familienrecht
  • Verkehrszivil- und -ordnungswidrigkeitsverfahren

Daneben beraten wir zahlreiche gewerbliche Mandanten in allen rechtlichen Problemen des täglichen Geschäftsbetriebs, und unterstützen diese beim Forderungseinzug.

In allen Rechtsgebieten profitieren unsere Mandanten davon, dass die zivilrechtlichen Konstellationen stets auf steuerliche Auswirkungen von unseren Steuerberatern geprüft werden. Dies gilt besonders für die Rechtsgebiete Arbeits-, Erb- und Familienrecht sowie bei der Vertragsgestaltung. Darüber hinaus bestehen Synergieeffekte durch die kooperative Anbindung der Steuerberatungsgesellschaft Rausch, Zeiger & Partner.

Bei der Wahrnehmung der Interessen unserer gewerblichen Mandanten erachten wir es als selbstverständlich und verpflichtend, individuelle Lösungen unter Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte zu erarbeiten.

Unsere Kanzlei verfügt über modernste Kommunikationsmittel und nimmt am elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Verwaltungen teil.

Wir stehen Ihnen zu unseren Bürozeiten durchgehend und nach Vereinbarung auch nach Büroschluss und an Wochenenden zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.